Allgemeine Geschäftsbedingungen Blooming Bride

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Blooming Bride, 72 LenauStraße, 60316 Frankfurt am Main (im folgenden „Blooming Bride“ genannt) und der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner (im folgenden „Kundin“ genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

1.2. Mit Erteilung eines Auftrages werden diese AGB anerkannt. Mündliche Nebenabreden, einschließlich der Änderung dieser Klausel, bedürfen der Textform.

§ 2 Auftragserteilung, Auftragsannahme, Vertragsschluss

2.1. Die Angebote im Blooming Bride Store sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Für Ihren ersten Beratungs- und Auswahltermin fallen Kosten i.H.v. 29 € (bis Juli 2024) an, die vor oder bei dem Termin zu entrichten sind. Blooming Bride benötigt eine Vorankündigung von 48 Stunden, um den Beratungs- und Auswahltermin kostenfrei zu verschieben oder zu stornieren.

2.3 Für die Auftragserteilung bedarf es einer Bestellung. Hierzu wird nach Abstimmung mit der Kundin ein Auftragsformular ausgefüllt. Die Kundin ist verpflichtet, die auf der Auftragsbestätigung notierten Artikel und Leistungen zu überprüfen und etwaige Beanstandungen oder Änderungswünsche unverzüglich, spätestens jedoch nach 3 Werktagen mitzuteilen.

2.4 Die Annahme der Bestellung erfolgt durch die Ausstellung des Auftragsformulars und ist abhängig von dem Eingang einer Anzahlung mindestens in Höhe von 60% der Gesamtauftragssumme (siehe § 3).

2.4 Musterkleider werden wie gesehen verkauft und müssen sofort vollständig bezahlt werden.

2.5 Ein Umtausch oder die Rückgabe erworbener Waren oder eine Stornierung eines erteilten Auftrags ist grundsätzlich nicht möglich.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Mit Auftragserteilung wird der Gesamtbetrag des Auftrags fällig. Soweit nicht anders vereinbart, berechnet Blooming Bride mindestens 60% der Gesamtsumme als Anzahlung, die entweder unverzüglich vor Ort oder spätestens binnen 3 Werktagen nach Auftragserteilung bei Blooming Bride eingehen muss. Die Restzahlung wird in der Regel bei Mitnahme oder Zustellung der Ware zu zahlen. Die Abrechnung der Restzahlung erfolgt unter Abzug der geleisteten Anzahlung.

§ 4 Liefertermin

4.1 Der der Kundin mit der Auftragsbestätigung mitgeteilte ungefähre Fertigstellungstermin ist eine unverbindliche Angabe und keine Zusicherung eines Fixtermins.

4.2 Blooming Bride haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Ware, die durch Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle verursacht werden, und wird dem Kunden eine Schätzung der Ankunft des Kleides basierend auf der Mitteilung des Designers mitteilen.

4.3 Sobald die Ware zur Abholung bereit ist, wird Blooming Bride dies der Kundin mitteilen. Die Kundin ist sodann verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen abzuholen, andernfalls behält sich Blooming Bride das Recht vor, nach Ablauf der 14 Tage eine Lagerungsgebühr in Höhe von 20 € pro angefangener Kalenderwoche in Rechnung zu stellen.

§ 5 Auswahl und Änderungen

5.1. Alle Kleider werden auf der Grundlage der bei der Bestellung genommenen (und von Ihnen bestätigten) Maße in der nächstliegenden Größe bestellt. Soweit Blooming Bride bei der Auswahl von Design, Größe, Farbe und Maßen beratend tätig wird, geschieht dies ohne jegliche Haftung.

5.2 Blooming Bride führt keine Fittings und/oder Änderungen an Kleidern durch und bietet keinen Änderungsservice an. Die Kosten für eventuelle Änderungen sind dementsprechend nicht im Preis der Kleider enthalten.

5.3 Auf Wunsch kann Blooming Bride Ihnen Änderungsschneidereien empfehlen. Sie können die gewünschten Änderungen dort vornehmen lassen. Blooming Bride übernimmt keinerlei Haftung für Änderungen, die durch Dritte (z.B. durch die Kundin beauftragte Änderungsschneiderei) an dem Kleidungsstück vorgenommen werden. Blooming Bride haftet nicht für Reklamationen oder Mängel von Dritten vorgenommener Änderungsarbeiten.

5.4 Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Dienste des empfohlenen Änderungsschneidereien in Anspruch zu nehmen, kann Blooming Bride Ihnen bei Bestellung Ihres Kleides eine Kostenschätzung für die Änderungskosten mitteilen. Dabei handelt es sich lediglich um einen Schätzwert und keinesfalls um einen Höchst- oder Mindestpreis. Jede Arbeit wird von der Änderungsschneiderei individuell bewertet und in Rechnung gestellt. Durch die Beauftragung durch Dritte entstehende Kosten sind von der Kundin selbst zu tragen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von Blooming Bride. Kommissionswaren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises uns per Kommissionsgeschäft vertraglich überlassenes Eigentum der entsprechenden dritten Partei.

§ 7 Abnahme

Etwaige Passformungenauigkeiten der Ware bei der Lieferung, die auf nach Auftragserteilung eingetretene Größen- und Gewichtsveränderungen der Kundin (siehe oben § 5.1) oder auf Stoffbeschaffenheit oder ausgesuchten Schnitt zurückgehen, berechtigen diese nicht, die Abnahme zu verweigern.

§ 8 Gewährleistung, Ansprüche der Kundin

8.1 Für die Rechte der Kundin bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

8.2 Reklamationen an der Ware können nur nach sofortiger Beanstandung (bevor die Ware das Geschäft verlässt) akzeptiert werden. Reklamationen für bereits mitgenommene Waren werden nicht mehr entgegengenommen.

8.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann die Kundin als Nacherfüllung zunächst die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) innerhalb einer angemessenen Nachfrist verlangen. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt Blooming Bride, wenn ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen der Kundin als unberechtigt heraus, kann Blooming Bride die hieraus entstehenden Kosten von der Kundin ersetzt verlangen.

8.4 Blooming Bride weist darauf hin, dass es sich bei den zur Anfertigung der Bekleidung verwendeten Stoffe um natürliche Werkstoffe handelt die sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße von Fall zu Fall anders verhalten können. Es können daher geringe Abweichungen in Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Diese handelsüblichen, design- und individuell bedingten Abweichungen stellen keine Mängel dar und können daher auch nicht also solche Mangel beanstandet werden.

8.5 Bereits getragene Ware ist von der Geltendmachung von Rückgabe sowie Mängel- und Gewährleistungsansprüchen – soweit rechtlich möglich – ausgeschlossen.

§ 9 Sonstige Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Blooming Bride bei einer Gefährdung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haftet Blooming Bride gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Blooming Bride nur

a) für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit;

b) Betrug oder arglistige Täuschung;

c) eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; oder

d) jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

9.3. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung von Blooming Bride auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von der Kundin uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Frankfurt am Main.